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Personen die aus irgendwelchen Gründen ihre
Angelegenheiten oder Teile ihrer Angelegenheiten nicht
mehr selbst erledigen können wird vom Gericht ein
Betreuer zur Seite gestellt.
Dabei hat der "unter zu Betreuung zu Stellende" ein Mitspracherecht.
Ein unter Betreuung stehender Mensch ist damit nicht
entmündigt und kann durchaus über seine persönlichen
Belange selbst entscheiden.